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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Anwendungsbereich

(1) Geltungsbereich
Leistungen von Dr.-Ing. Florian Markert – R&D-Consulting | Ingenieur-Mentoring, im Folgenden Auftragnehmer genannt, werden ausschließlich aufgrund dieser Allgemeine Geschäftsbedingungen erbracht. Sie sind Bestandteil aller Verträge zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber, und gelten auch dann, wenn sie bei Folgeverträgen nicht mehr gesondert ausgewiesen werden.

(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers
Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung. Es gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

§2 Leistungen

(1) Kostenloses Erstgespräch
Das Erstgespräch ist kostenlos und dient zur Erörterung der Aufgabe und zur Abschätzung des Aufwands. Es besteht kein Anspruch auf ein Erstgespräch. Es kann jederzeit und ohne Angabe von Gründen durch den Auftragnehmer abgesagt werden.

(2) R&D-Consulting
Das R&D-Consulting besteht aus Einzel- oder Gruppenterminen, die online über eine Videoplattform stattfinden und die im Erstgespräch definierte Aufgabe behandeln. Bei Bedarf kann das R&D-Consulting selbstständige Arbeit zwischen den Terminen durch den Auftragnehmer beinhalten, die mit dem vereinbarten Stundensatz abgerechnet wird oder mit einem erworbenen Stundenkontingent verrechnet wird. Dem Kunden wird entweder eine zweite Meinung zu seiner Problemstellung gegeben oder eine eigens erarbeite Lösung dazu zur Verfügung gestellt. Es handelt sich um einen Dienstleistungsvertrag. Er wird nach Zeitaufwand abgerechnet. Der Auftragnehmer schuldet keine Erbringung eines Werkes oder Erfolgs, sofern dieses nicht schriftlich vereinbart ist.

(3) Ingenieur-Mentoring und Mentoring für MINT-Studierende
Das Ingenieur-Mentoring und das Mentoring für MINT-Studierende besteht aus einem oder mehreren Einzelgesprächen, die online über eine Videoplattform stattfinden und die im Erstgespräch definierte Aufgabe behandeln. Es handelt sich um einen Dienstleistungsvertrag. Er wird nach Zeitaufwand abgerechnet. Der Auftragnehmer garantiert keinen bestimmten Erfolg oder spezifische Ergebnisse, es sei denn, ein solcher Erfolg wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart.

§3 Vertragsabschluss

(1) Einzelstunden
Der Vertrag über Einzelstunden kommt durch die Zusendung eines Links zur Videobesprechung durch den Auftragnehmer zustande, nachdem beide Parteien zuvor ihre Willenserklärung abgegeben haben (mündlich, fernmündlich oder schriftlich).

(2) Stunden- und Minutenpakete (Sprints)
Der Vertrag für Pakete kommt durch die Annahme des schriftlichen Angebots durch den Auftraggeber zustande. Dies kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich geschehen. In jedem Fall kommt der Vertrag durch die Bezahlung des Rechnungsbetrags zustande.

(3) Besonderheiten bei mündlichem oder fernmündlichem Vertragsabschluss
Mündliche oder fernmündliche Verträge kommen durch übereinstimmende Willenserklärung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer zustande.

§4 Zahlungsbedingungen, Verzug und Leistungserbringung

(1) Einzelstunden und 1-on-1s
Einzelstunden werden nach Leistungserfüllung abgerechnet und sind sofort zur Zahlung fällig. Das Zahlungsziel beträgt, sofern keine anderweitige schriftliche Einigung besteht, 10 Tage ab Erhalt der Rechnung.

(2) Stunden- und Minutenpakete (Sprints)
Stunden- und Minutenpakete müssen vor Leistungserfüllung entsprechend dem Angebot und ohne Abzug bezahlt werden.

(3) Verzug
Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Leistungserbringung bei Zahlungsverzug auszusetzen.

(4) Zahlungsmethode
Die Bezahlung erfolgt per Banküberweisung. Verwendungszweck ist die Rechnungsnummer und der Name des Auftraggebers. Überweisungen erfolgen auf das Konto:

Kontoinhaber: Dr. Florian Markert
IBAN: DE05 5065 2124 0150 3480 92
BIC: HELADEF1SLS

(5) Aufrechnungsrecht
Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen berechtigt.

(6) Preise
Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung.

(7) Leistungserbringung
Der Auftragnehmer erbringt seine Leistung durch Beratung, Mentoring oder Sparring im Rahmen eines online Meetings mit oder ohne Videoübertragung oder eines Telefongesprächs. Die Termine dafür werden zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbart. Sollte Nacharbeit, Vorbereitung oder die Erstellung von vereinbarten Dokumenten (Präsentationen, Texten, Berechnungen, Video- oder Audioaufzeichnungen) erforderlich sein, wird diese mit dem vereinbarten Stundensatz abgerechnet oder mit dem Stundenkontingent verrechnet.

§5 Kündigung / Terminverschiebung

(1) Kündigung durch den Auftraggeber
Der Auftraggeber darf den Vertrag außerordentlich bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kündigen. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Bis dahin erbrachte Leistungen müssen anteilig vergütet werden.

(2) Kündigung durch den Auftragnehmer
Der Auftragnehmer kann den Vertrag außerordentlich kündigen, wenn der Auftraggeber trotz einer schriftlichen Mahnung mit der Zahlung einer fälligen Rechnung in Verzug gerät und die Zahlung auch nicht innerhalb einer weiteren Frist von 10 Tagen nach Zugang der Mahnung geleistet hat. Weiterhin darf der Vertrag bei Verstoß gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder bei vorsätzlichen oder fahrlässigen Handlungen gekündigt werden, die das Vertrauensverhältnis nachhaltig stören.

(3) Terminverschiebung und -stornierung durch den Auftraggeber
Der Auftraggeber ist dazu berechtigt, den Termin bis zu 48 Stunden im Voraus kostenfrei zu stornieren. Bei einer späteren Stornierung wird der Termin so berechnet, als hätte er stattgefunden. Ein Ersatztermin wird innerhalb von 7 Tagen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer im Falle einer Stornierung vereinbart.

(4) Terminverschiebung und -stornierung durch den Auftragnehmer
Der Auftragnehmer verpflichtet sich Termine mindestens 48 Stunden vor ihrer Ausführung zu stornieren. Eine Ausnahme stellen höhere Gewalt und das Erstgespräch dar. In diesen Fällen kann der Auftragnehmer auch kurzfristig absagen. Sollte ein Termin aus anderen Gründen durch den Auftragnehmer innerhalb von 48 Stunden vorher storniert werden, erhält der Auftraggeber eine Zeitgutschrift von 15 Minuten. Ein Ersatztermin wird innerhalb von 7 Tagen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer im Falle einer Stornierung vereinbart. Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen der Stornierung eines Termins durch den Auftragnehmer ist ausgeschlossen.

§6 Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

Für ein optimales Ergebnis ist eine aktive Mitarbeit des Auftraggebers notwendig. Dazu zählt die Bereitstellung von auftragsbezogenen Informationen und die aktive Mitarbeit auch zwischen den online Terminen. Beim Online-Termin hat der Auftraggeber für geeignete Technik (PC/Laptop/Tablet, Kamera, Mikrophon, Lautsprecher) und eine stabile Internetverbindung zu sorgen. Außerdem muss das zur Videokonferenz verwendete Tool im Vorfeld im Browser oder auf dem Endgerät installiert werden. Der Auftraggeber ist verantwortlich für die Funktionalität und Eignung seiner Technik (PC/Laptop/Tablet, Kamera, Mikrofon, Lautsprecher, Internetverbindung) vor und während der Sitzung. Alle Verzögerungen und Qualitätseinbussen während eines Termins, die auf unzureichende Technik des Auftraggebers zurückzuführen sind, werden mit der Zeit des Termins verrechnet und nicht kostenfrei nachgeholt.

§7 Haftung

(1) Haftung durch den Auftragnehmer
Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ist unbeschränkt. Für sonstige Schäden ist die Haftung des Auftragnehmers auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen, die nicht Kardinalpflichten betreffen, ist ausgeschlossen. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

(2) Durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellte Materialien
Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass alle durch ihn dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Materialien (Video- und Tonaufzeichnungen, Bilder, Logos, Texte und sonstige Dokumente) frei von Rechten Dritter sind. Der Auftraggeber stellt sicher, dass er über alle notwendigen Rechte verfügt, die ihm ermöglichen, die Materialien dem Auftragnehmer zur Verfügung zu stellen, ohne die Rechte Dritter zu verletzen. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer insofern bei Ansprüchen Dritter wegen etwaiger Verletzung des geistigen Eigentums vollständig frei.

§8 Werbung

Auftraggeber und Auftragnehmer dürfen nur mit Zustimmung des jeweils anderen Teils zu Werbezwecken auf ihre Zusammenarbeit hinweisen. Sollte der Auftraggeber oder der Auftragnehmer einen Hinweis auf die Zusammenarbeit nicht mehr wünschen, können Sie dem Hinweis schriftlich, mündlich oder fernmündlich widersprechen. Ein Hinweis darf dann nicht mehr veröffentlicht werden und bereits veröffentlichte Hinweise müssen mit einer Frist von 14 Tagen gelöscht werden.

§9 Höhere Gewalt

Ist der Auftragnehmer durch Krankheit, Unfall, Ausfall der Kommunikationswege oder durch anderen wichtigen Grund nicht zur Ausführung der Leistung am vereinbarten Termin in der Lage, wird ein Ersatztermin vereinbart. Höhere Gewalt schließt Naturkatastrophen, Kriege, Streiks oder behördliche Maßnahmen ein, bleibt aber nicht auf diese beschränkt. Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen höherer Gewalt ist ausgeschlossen.

§10 Geheimhaltung

(1) Verschwiegenheit
Auftraggeber und Auftragnehmer verpflichten sich zur gegenseitigen Verschwiegenheit für alle Informationen, Dokumente, Vorgänge, Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse, die nicht bereits öffentlich bekannt sind und die während der Zusammenarbeit ausgetauscht werden.

(2) Durch den Auftragnehmer erzeugte Materialien
Ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch den Auftragnehmer darf der Auftraggeber keinerlei Materialien öffentlich zugänglich machen, die ihm durch den Auftragnehmer zur Verfügung gestellt wurden. Sie sind nur für die Verwendung für interne Zwecke des Auftraggebers im Rahmen der Aufgabenstellung bestimmt. Das gilt für jegliche Dokumente, Präsentationen, Video- und Audioaufzeichnungen in physischer oder digitaler Form.

§11 Datenschutz

(1) Auftraggeber
Der Auftraggeber versichert die Einhaltung geltenden Rechts mit Bezug auf den Datenschutz. Dazu gehören die Einhaltung der Datenschutzgrundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes.

(2) Datenschutzerklärung des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber in einer gesonderten Datenschutzerklärung über den Datenschutz und die Verarbeitung personenbezogener Daten.

(3) Kontaktaufnahme durch den Auftragnehmer
Der Auftraggeber willigt ein, vom Auftragnehmer über Email, Telefon, Videokonferenz, Brief, SMS, Messenger-Dienste und soziale Netzwerke kontaktiert zu werden. Diese Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. Um die Einwilligung zu widerrufen, muss der Auftraggeber dem Auftragnehmer über eine Email an consulting@florian-markert.de mitteilen, für welche Dienste er diese Einwilligung widerruft.

§12 Widerrufsbelehrung für Verbraucher

(1) Widerruf
Handelt es sich beim Auftraggeber um einen Verbraucher, steht diesem ein Widerrufsrecht zu. Der Widerruf kann innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsschluss schriftlich und ohne Angabe von Gründen erfolgen. Der Widerruf kann schriftlich oder in Textform (z. B. per E-Mail) erfolgen. Der Widerruf ist zu richten an:

Dr.- Ing. Florian Markert R&D-Consulting | Ingenieur-Mentoring
Rheinstr. 17
63128 Dietzenbach

oder an consulting@florian-markert.de

Für den Widerruf können Sie folgendes Musterformular verwenden:

Hiermit widerrufe ich, *Auftraggeber*, den Auftrag vom *Datum* über *Leistung*. Ich bitte um eine Rückerstattung auf das Konto *Bankverbindung*.

– Datum und Unterschrift des Auftraggebers –


(2) Folgen des Widerrufs
Alle bereits erhaltenen Zahlungen sind binnen 14 Tagen nach Wirksamwerden des Widerrufs an den Auftraggeber auf die von ihm angegeben Kontonummer zurück zu erstatten.

Hat der Verbraucher der Beginn der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist ausdrücklich zugestimmt und den Auftragnehmer mit der Ausführung der Dienstleistung beauftragt, ist der Verbraucher im Falle eines Widerrufs zur Zahlung eines angemessenen Betrags verpflichtet. Dieser entspricht dem Anteil der bis zum Widerruf erbrachten Leistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Leistungen.

Der zu erstattende Betrag wird individuell berechnet und dem Verbraucher mitgeteilt.

Zahlungsziel für die Erstattung sind 30 Tage nach Wirksamwerden des Widerrufs.

§13 Schlussbestimmung

(1) Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Dietzenbach und Gerichtsstand ist das Amtsgericht Offenbach am Main.

(2) Vertragssprache
Die Vertragssprache ist deutsch.

(3) Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.

§14 Änderung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Der Auftragnehmer behält sich vor, diese AGBs jederzeit zu ändern. Änderungen werden dem Auftraggeber spätestens vier Wochen vor ihrem Inkrafttreten mitgeteilt. Widerspricht der Auftraggeber den Änderungen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als angenommen.

Stand: 18.11.2024

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